Sprachanforderungen

Folgende Sprachkompetenzen sind entsprechend des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder vergleichbarer Einstufungen bis zum Erreichen des 4. Fachsemesters zu erbringen:

(1) Englisch (B2)
(2) Latein oder Französisch (B1)
(3) eine weitere lebende romanische Sprache (B1) (vorzugsweise Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch)

Bei Fach- oder Ortswechslern, die ein Masterstudium AVL aufnehmen wollen, sollten mindestens zwei der drei Sprachnachweise vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden können.

Für Latein gilt: Nachweis des Latinums oder ein zweisemestriger universitäsinterner Kurs, der mit einer mit mindestens ausreichend bestandenen Klausur abgeschlossen werden muss.